Informationen zu RoHS und REACH

RoHS (Restriction of the use of certain hazardous substances)

Artikel ohne Kennzeichnung sind entweder nicht RoHS-konform oder noch in Klärung beim Hersteller. Ansonsten kann der jeweils aktuelle Status diesen RoHS-Kennzeichnungen entnommen werden.

NR: Artikel gemäß RoHS-Richtlinie nicht relevant
NK: Artikel nicht für RoHS-konforme Anwendungen und Entwicklungen geeignet

Stand 1.7.2006 bedeutet, dass diese Bauteile der EU-Richtlinie mit Version 01.07.2006 entsprechen. Die am 1. Juli 2006 in Kraft getretene EU-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) verbietet das Inverkehrbringen von Produkten, welche die Metalle Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und sechswertiges Chrom (Cr-VI) sowie die organischen (halogenierten) Flammschutzmittel Polybromiertes Biphenyl (PBB) und Polybromierten Diphenylether (PBDE) beinhalten.

Stand 1.7.2008 bedeutet, dass diese Bauteile der EU-Richlinie mit Version 01.07.2008 entsprechen. Mit der Version ab dem 01.07.2008 dürfen auch keine Decabromdiphenylether (Deca-BDE) enthalten sein.

Stand 8.6.2011 bedeutet, dass diese Bauteile der EU-Richtlinie mit Version 08.06.2011 entsprechen. Die neue RoHS II Richtlinie (Richtlinie 2011/65/EU) wurde am 3. Januar 2013 wirksam und ersetzt damit RoHS I (Richtlinie 2002/95/EG). Die RoHS Neufassung wurde am 1. Juli 2011 veröffentlicht. RoHS II beinhaltet mehrere Änderungen für Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte (EEE). Bisher gibt es keine neuen Stoffrestriktionen im Vergleich zur 2002/95/EG. Ebenso wurden die Ausnahmen beibehalten.

Die neue RoHS III Richtlinie (2015/863/EU) vom 31. März 2015 beinhaltet Änderungen hauptsächlich für das Inverkehrbringen von Produkten, welche die Metalle Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und sechswertiges Chrom (Cr-VI) sowie die organischen Flammschutzmittel aus der Richtlinie 2011/65/EU enthalten. Neu dazu gekommen sind Weichmacher wie Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP). Das Verbot für das Inverkehrbringen von Produkten, die oben benannte Weichmacher enthalten, gilt ab dem 22. Juli 2019. Die Ausnahme für medizinische Produkte ist vorerst bis auf den 22. Juli 2021 begrenzt.

REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)

Nach Art. 3 der REACH-Verordnung 1907/2006 ist die Bürklin GmbH & Co. KG als Händler einzuordnen. Händler ist, wer Stoffe und Zubereitungen ausschließlich in der EU nur lagert und in den Verkehr bringt, ohne Veränderungen oder Arbeiten in Form von Umpacken vorzunehmen.

Verpflichtung zur Informationsweiterleitung
Die Weiterleitung von Informationen in der Lieferkette ist unter REACH unsere einzige Pflicht. Wir sind bestrebt, Sie bei den Informationsverpflichtungen nach Artikel 33 der Verordnung (REACH) (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) zu unterstützen. Möglicherweise muss zu einem späteren Zeitpunkt nachgewiesen werden, dass Informationen angefragt bzw. innerhalb der Lieferkette weitergeleitet wurden. Um die REACH-Anforderungen (Artikel 36, Aufbewahrungspflicht 10 Jahre) auch hier zu erfüllen, können wir Ihre Anfragen ausschließlich per Fax, in schriftlicher oder in elektronischer Form entgegennehmen und beantworten.

Kennzeichnung von SVHC
Artikel, die laut Hersteller besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthalten, werden in unseren Rechnungen mit Angabe des Substanznamens, der Konzentration, der EC-Nr. und der CAS-Nr. ausgewiesen. In unserem Webshop werden die Artikel zweifelsfrei gekennzeichnet (siehe Seitenlegende). SVHC bedeutet, dass dieses Bauteil (Erzeugnis) besonders besorgniserregende Stoffe enthält.

Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung ist jeder Lieferant verpflichtet, den Abnehmern von Erzeugnissen ausreichende Informationen über das Vorkommen von SVHC aus der REACH Kandidatenliste in einer Konzentration von größer 0,1 Massenprozent (w/w) zur Verfügung zu stellen, um die sichere Verwendung von Erzeugnissen zu ermöglichen. Von unseren Herstellern und Lieferanten erhielten wir Kenntnis, dass nachfolgend gelistete Artikel besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Konformitätserklärung RoHS und REACH

Konformitätserklärung herunterladen

Sonstige Erklärungen

Sonstige Erklärungen herunterladen

Kontaktieren Sie uns bitte, falls Sie weitere Informationen benötigen: