771-9973/107-101 | WAGO

Anschlusskabel, 1 m, Buchse, 3-polig gerade auf offenes Ende, 2,5 mm², 771-9973/107-101

Bestellnr.: 45P2201
EAN: 4045454402204
HTN:
771-9973/107-101
Herstellerserien: WINSTA MIDI
771-9973/107-101 WAGO Vorkonfektionierte Steckverbindersysteme Bild 1
771-9973/107-101 WAGO Vorkonfektionierte Steckverbindersysteme Bild 2
Abbildung kann abweichen
Einzelpreis (€ / Stk.)
5,8786 € *
Standardlieferzeit ab Hersteller beträgt: 4 Wochen
Gesamtpreis:
5,88 € *
*inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Zwischenverkauf vorbehalten
1 Stk.
5,8786 €

Anschlussleitung, 771-9973/107-101, WAGO

Die WINSTA-MIDI-Kabelkonfektion in der Schutzart IP20 bietet die Grundlage für die Installation von ein- und feindrähtigen Leitern. Dieser steckbare Installationsverbinder mit Federdruckanschlusstechnik funktioniert ganz ohne Schraubverbindungen. Sie ermöglicht eine schnelle, effiziente und fehlerfreie Installation in einer Vielzahl von Anwendungen. Die Kodiermöglichkeiten reduzieren Installationsfehler und ermöglichen eine schnelle, wartungsfreie Verdrahtung aller Komponenten. Der steckbare Installationssteckverbinder bietet Berührungsschutz mit spannungsführenden Bauteilen nach Schutzart IP20.

Die Leitung ist mit einer Buchse und einem freien Ende vorkonfektioniert. WINSTA ist das steckbare Anschlusssystem, das perfekt auf die hohen Anforderungen der Elektroinstallation zugeschnitten ist. Es sorgt für eine fehlerfreie Installation von Leitungen und Komponenten, schnell und zuverlässig.

Features

  • Effektiver Fehlsteckschutz
  • Für Steuerungen in der Automation
  • Mit P-Codierung für unterbrechungsfreie Stromversorgung
  • Exakte Abmessungen
  • Strukturierte und schnelle Elektroinstallation
Technische Daten
Filter Merkmal Wert
Kodierung P
Anschluss (2) offenes Ende
Ausführung Anschlussleitung
Kabellänge 1 m
Anschluss (1) Buchse, 3-polig
Leiterquerschnitt 2,5 mm²
Bauform Anschluss 1 gerade
Logistik
Merkmal Wert
Ursprungsland DE
Zolltarifnummer 85444290
Compliance
Merkmal Wert
SVHC frei Nein
RoHS konform Ja
Stand der RoHS-Richtlinie 31.03.15