UA733CN | Texas Instruments

I.C. UA733CN

Bestellnr.: 49S9000
EAN: 4099879101013
HTN:
UA733CN
UA733CN Texas Instruments Linearregler IC (LDOs)
Abbildung kann abweichen
Einzelpreis (€ / Stk.)
1,0472 € *
Standardlieferzeit ab Hersteller beträgt: 2 Wochen
Gesamtpreis:
1.047,20 € *
*inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Zwischenverkauf vorbehalten
1000 Stk.
1,0472 €

Differenzieller Videoverstärker, UA733CN, Texas Instruments

Der UA733CN ist ein monolithischer, zweistufiger Videoverstärker mit Differenzeingängen und Differentialausgängen. Die interne Serien-Shunt-Rückkopplung sorgt für eine große Bandbreite, geringe Phasenverzerrung und ausgezeichnete Verstärkungsstabilität. Die Emitter-Follower-Ausgänge ermöglichen die effektive Ansteuerung kapazitiver Lasten, während alle Stufen stromquellengespeist sind, um ein hohes Gleichtakt- und Versorgungsspannungssperrverhältnis zu erreichen. Der UA733CN bietet feste Differenzverstärkungsoptionen von 10 V/V, 100 V/V oder 400 V/V, ohne dass externe Komponenten erforderlich sind. Alternativ kann die Verstärkung stufenlos von 10 V/V bis 400 V/V eingestellt werden, indem ein einzelner externer Widerstand zwischen den Pins 1A und 1B angeschlossen wird.

Eine externe Frequenzkompensation ist bei keiner Verstärkungseinstellung erforderlich. Dieser Baustein eignet sich besonders gut für den Einsatz in Magnetband- oder Plattenspeichersystemen mit Phasen- oder NRZ-Codierung sowie in Hochgeschwindigkeits-Dünnschicht- oder Plattendrahtspeichern. Er eignet sich auch für allgemeine Video- und Impulsverstärkeranwendungen, bei denen eine große Bandbreite, eine minimale Phasenverschiebung und eine stabile Verstärkung erforderlich sind.

Technische Daten
Filter Merkmal Wert
min. Temperatur 0 °C
Anzahl der Regler 1
max. Temperatur 70 °C
Ausführung fest
Montage THT
Ausgangsstrom 3.6 mA
Gehäuse PDIP-14
Logistik
Merkmal Wert
Zolltarifnummer 85423390
Ursprungsland MX
Originalverpackung Stange mit 25 Stück
Compliance
Merkmal Wert
RoHS konform Ja
Substanz Beschreibung Blei
SVHC frei Nein
Stand der RoHS-Richtlinie 31.03.15